Dichtheitsprüfung vom Profi -
schnell und kostengünstig

Wir sind Ihr Fachbetrieb, wenn es darum geht, Ihre Abwasserleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle hierfür erforderlichen Arbeiten mit Know-how und der aktuellen Technik für Sie durchführen. So können Sie innerhalb der vom Land gesetzten Fristen die geforderte Bescheinigung zur Dichtheitsprüfung einreichen.
Warum Dichtheitsprüfung?
Seit 2009 gibt es im Landeswassergesetz NRW einen neuen Paragraphen zum Schutz des Trinkwassers. In diesem ist geregelt, dass alle privaten Grundstückseigentümer erstmalig die Abwasserkanäle auf die Dichtheit prüfen lassen müssen. In diesem ist geregelt, dass alle privaten Grundstückseigentümer erstmalig die Abwasserkanäle auf die Dichtheit prüfen lassen müssen. Die Fristen enden am 31.12.2015, in Wasserschutzgebieten ist diese Frist verkürzt:- Gadderbaum: bis 30.06.2011
- Sennestadt, Sennestadt-West, Ummeln: bis 31.12.2012
- Werther / Kirchdornberg: bis 30.06.2011 (bei Grundstücken, die im Stadtgebiet Bielefeld liegen)
Sind alle Häuser von solchen verkürzten Fristen betroffen?
Grundsätzlich betroffen sind die Häuser in Wasserschutzgebieten, die vor dem 01.01.1965 erbaut wurden. Bei Gewerbegrundstücken sind alle Grundstücke betroffen, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden.Was ist alles zu prüfen?
Alle verlegten Leitungen für Schmutz- und Abwasser auf Ihrem Grundstück müssen dieser wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, ebenso die dazugehörigen Schächte. Regenwasserleitungen und –Schächte sind davon nicht betroffen.To-Do-Liste
- Als Grundstückseigentümer sollten Sie prüfen, ob Ihr Grundstück innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt. Sollte dies der Fall sein, beachten Sie bitte die aufgeführten verkürzten Fristen. Wenn Ihr Grundstück außerhalb eines Schutzgebietes liegt, liegt die Frist beim 31.12.2015.
- Sollte eine Sichtheitsprüfung erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an einen entsprechend ausgewiesenen Fachbetrieb wie den unsrigen und vereinbaren einen Beratungstermin.
- Der Fachbetrieb führt die Prüfung ihrer Abwasserleitungen gemäß Vorschrift durch. Wenn kein Schaden vorliegt, erhalten Sie die erforderliche Dichtheitsbescheinigung gem. § 61a des Landeswassergesetzes. Diese ist bei der Stadtentwässerung des Umweltbetriebes einzureichen.
- Sollten Undichtigkeiten festgestellt worden sein, müssen diese saniert werden. Im Anschluss ist eine erneute Dichtheitsprüfung durchzuführen. Die dann ausgehändigte Dichtheitsbescheinigung ist dann bei der Stadtentwässerung des Umweltbetriebes einzureichen.
Ihr Thomas Bliege



